AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen RG Finance GmbH, Hanomagstraße 9, 30449 Hannover (nachfolgend: „RG Finance GmbH“)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von RG Finance GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die RG Finance GmbH mit seinen Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn RG Finance GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn RG Finance GmbH auf ein Schreiben oder auf eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte, im Angebot und seinen Anlagen bezeichnete Tätigkeit der RG Finance GmbH. Ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand ist die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Unerheblich ist ebenfalls, ob oder wann dieser erzielt wird.
(2) Nicht Gegenstand des Auftrages sind die Beratungen in Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird RG Finance GmbH den Kunden darauf hinweisen, wobei RG Finance GmbH hierzu nicht verpflichtet ist.
(2a) Soweit Vertragsgegenstand die Inhouse Controller Ausbildung ist, wird RG Finance GmbH keine Lernerfolgskontrollen durchführen.
(3) Von Dritten oder von dem Kunden gelieferte Daten werden seitens RG Finance GmbH nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
(4) RG Finance GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung durch eine bestimmte Person ist nicht geschuldet.
(5) Bei der Erbringung der beauftragten Leistungen ist RG Finance GmbH hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. RG Finance GmbH wird allerdings die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden bestmöglich berücksichtigen, sofern die Leistungserbringung nicht onlinebasiert erfolgt.
(6) Sofern die Leistungserbringung durch RG Finance GmbH online- und webbasiert erfolgt, hat der Kunde zu gewährleisten, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Diese werden dem Kunden durch RG Finance GmbH mitgeteilt.
(7) RG Finance GmbH übernimmt nicht die Überwachung der Liquidität/Zahlungsfähigkeit des Kunden. Insoweit hat der Kunde stets eigenverantwortlich und gegebenenfalls unter Beauftragung eines Steuerberaters zu handeln. RG Finance GmbH schuldet insoweit auch nicht die Vermittlung oder die Kontaktaufnahme zu etwaigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
§ 3 Leistungsänderungen
(1) RG Finance GmbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten zumutbar ist.
(2) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
§ 4 Mitwirkungshandlungen des Kunden; Abwerbeverbot mit Vertragsstrafe
(1) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern durch RG Finance GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch RG Finance GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von RG Finance GmbH unberührt.
(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
(3) Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung keine der gegenwärtigen Geschäftsführer oder Arbeitnehmer der RG Finance GmbH abwerben und einstellen. Auch bei Bewerbung des Mitarbeiters wird der Kunde diesen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RG Finance GmbH weder einstellen noch diesbezüglich Gespräche mit ihm aufnehmen. Für jede Zuwiderhandlung hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 40.000,00 zu zahlen. RG Finance GmbH bleibt die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens sowie sonstiger gesetzlicher Ansprüche vorbehalten.
§ 5 Zustandekommen von Verträgen, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen
(1) Der Vertragsschluss zwischen RG Finance GmbH und dem Kunden erfolgt ausschließlich schriftlich oder in Textform.
(2) Sofern eine Festlaufzeit vereinbart ist, verlängert diese sich automatisch um den Zeitraum der Festlaufzeit zu den jeweils im Verlängerungszeitpunkt gültigen Konditionen, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit gekündigt wird. Sodann gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum jeweiligen Laufzeitende. Das beiderseitige Recht zur (auch fristlosen) Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.
(3) Kommt der Kunde mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe über einen längeren Zeitraum oder wiederholt in Verzug und wird der Zahlungsrückstand nach Mahnung in Textform nicht ausgeglichen, so ist RG Finance GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Ein Rückstand in nicht unerheblicher Höhe liegt jedenfalls dann vor, wenn er zwei (2) monatliche Zahlungen oder mehr beträgt.
(4) Ungeachtet der vorstehenden Regelungen steht RG Finance GmbH ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses kann ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf von drei (3) Monaten ab Vertragsbeginn ausgeübt werden. Bereits bei Beginn des Vertrags erbrachte Zahlungen des Kunden für Pauschal-Leistungen (etwa „Setup“) werden wie folgt zurückerstattet: Der Pauschalbetrag wird auf die bereits geleisteten Tage anteilig heruntergerecht; der Kunde erhält 50% der Zahlung für den bereits erbrachten und 100% des noch nicht geleisteten Restzeitraums erstattet.
§ 6 Zahlungen, Preise, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Erfolgshonorar
(1) Die Preise, die von RG Finance GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsart (SEPA-Lastschrift, Zahlung nach Rechnung, etc.) sowie Zahlungsziel richten sich nach der im jeweiligen Angebot vorgegebenen Bestimmung. Bei SEPA-Lastschriften wird die Vorankündigung (Pre-Notification) auf fünf Tage verkürzt.
(2a) Kommt der Kunde mit laufenden Zahlungen in Verzug, so ist RG Finance GmbH nach Mahnung in Textform berechtigt, die Leistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsverzugs einzustellen. Der vertraglich vereinbarte
Vergütungsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Leistungseinstellung.
(3) RG Finance GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an RG Finance GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
(7) Für den Fall, dass eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart wurde, gilt grundsätzlich Folgendes:
a) Definitionen
„Vermittlung von Finanzmitteln“ umfasst insbesondere aber nicht abschließend: Darlehen, Kontokorrent-Linien, Wandeldarlehen, Beteiligungen (offen oder still), Förderungen oder Zuschüsse, Mezzanine-Kapital, IPO-Begleitung, Crowdfunding, Crowdlending oder Crowdinvesting oder sämtliche wirtschaftlich gleichwertige Arten von Kapitalbeschaffung.
„Verkäufe“ umfasst insbesondere, aber nicht abschließend: Verkauf oder Teilverkauf von Geschäftsanteilen, Gesellschafterbeteiligungen, Aktien oder Assets, Fusionen oder sonstige wirtschaftlich gleichwertige Konstellationen.
b) Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Erfolgshonorars ist (i) im Falle des Verkaufs die jeweilige Gegenleistung, eingeschlossen ungewisse Zahlungen und Leistungen aufgrund von Optionsvereinbarungen, wie eine Miet-Kaufoption, oder Pacht- /Mietverträge im Zusammenhang mit der Transaktion oder Earn-out-Vereinbarungen, wobei bei variablen Komponenten der vernünftigerweise zu erwartende Betrag maßgeblich ist, und (ii) im Fall der Vermittlung von Finanzierungsmitteln das Gesamtvolumen der Finanzierung.
c) Fälligkeit
Im Falle des Verkaufs, wird das vereinbarte Erfolgshonorar mit Unterzeichnung des jeweiligen notariellen oder privatschriftlichen Vertrages durch den Kunden fällig und ist binnen 10 Tagen zahlbar. Im Falle der Mitwirkung an der Vermittlung von Finanzmitteln, wird das vereinbarte Erfolgshonorar bei tatsächlichem Zufluss der Finanzmittel an den Kunden fällig und ist zahlbar binnen 10 Tagen.
d) Auskunft
Der Kunde bzw. seine Gesellschafter sind jederzeit zur Auskunft gegenüber RG Finance GmbH verpflichtet, ob, wann und mit welchem Inhalt ein notarieller oder privatschriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde beziehungsweise ob, wann und in welcher Höhe entsprechende Finanzmittel dem Kunden zugeflossen sind. Die Auskunftsverpflichtung besteht für einen Zeitraum von 12 Monaten über das Ende der Vertragslaufzeit fort, unabhängig davon, auf welchem Grund die Vertragsbeendigung beruht. Die Auskunft wird unverzüglich, spätestens binnen zwei Werktagen auf erstes Anfordern von RG Finance GmbH erteilt. Die Auskunftserteilung kann in Schriftform oder in Textform per E-Mail erfolgen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Bei Verweigerung der Auskunft durch den Kunden oder berechtigten Zweifeln an der Vollständigkeit der Auskunft ist RG Finance GmbH berechtigt vollständigen Buchauszug gemäß und/oder analog § 87c HGB vom Kunden zu verlangen. Der Buchauszug ist binnen 14 Tagen auf Anforderung durch RG Finance GmbH zu erteilen. Der Buchauszug kann in Schriftform oder in Textform per E-Mail erfolgen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde.
§ 7 Auslagen
Zusätzlich zu der im Angebot benannten Vergütung erstattet der Kunde der RG Finance GmbH, die angemessenen Auslagen, einschließlich Reisekosten (Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse (zuzüglich Zuschläge), Flugkosten der Business-Class, PKW: EUR 0,42 für jeden gefahrenen Kilometer), Hotel- und Bewirtungskosten in angemessenem Umfang, im Zusammenhang mit den aufgrund des Auftrags erbrachten Leistungen.
§ 8 Haftung, Verjährung
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber RG Finance GmbH zu gewährleisten. RG Finance GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über ihr Unternehmen und ihre Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Schadensersatzansprüche gegen RG Finance GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(3) Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch RG Finance GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wenn
a) die Schäden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen,
b) die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
c) die geltend gemachten Ansprüche auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen,
d) bei Garantieversprechen oder einem Beschaffungsrisiko, soweit vereinbart und RG Finance GmbH hieraus haftet.
In diesen Fällen haftet RG Finance GmbH unbeschränkt.
(4) Bei Verletzung von sog. Kardinalpflichten durch einfache Fahrlässigkeit durch RG Finance GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht, wenn RG Finance GmbH wie oben beschrieben unbeschränkt haftet.
Kardinalpflichten im vorstehenden Sinne sind solche vertragswesentlichen Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung Sie vertrauen und auch vertrauen dürfen, weil sie den Vertrag prägen und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen. Für sonstige Fälle einfacher Fahrlässigkeit haftet RG Finance GmbH bis zu einer Gesamtsumme von 250.000,00 Euro, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Das Bestehen einer Pflichtverletzung ist durch den Kunden nachzuweisen, das Fehlen eines Verschuldens durch die RG Finance GmbH (gesetzliche Beweislastverteilung).
(6) Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von RG Finance GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Bestimmungen.
(2) Die Einräumung einfacher Nutzungsrechte erfolgt nur solange der Kunde die RG Finance GmbH die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an RG Finance GmbH über.
(3) Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der RG Finance GmbH gefertigten Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen sowie weitere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgeahmt werden.
(4) Für den Fall, dass Nutzungsrechte an RG Finance GmbH eigener Software eingeräumt sind, erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden mit Ende der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Sämtliche damit im Zusammenhang bereitgestellter Zugänge, Codes etc. sind mit Vertragsbeendigung auf erstes Anfordern unverzüglich herauszugeben. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung u.ä. ist nicht gestattet.
§ 10 Geheimhaltung
(1) RG Finance GmbH ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Kunden erfolgen.
(1a) Die Regelungen unter Abs. (1) gilt nicht für Informationen, die der Kunde im Rahmen von Gruppencalls (vgl. § 11) selbst teilt oder deren Bekanntgabe durch RG Finance GmbH er im Gruppencall mündlich zustimmt.
(2) RG Finance GmbH übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
(3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages für einen Zeitraum von zwei Jahren hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter/innen der RG Finance GmbH.
§ 11 Gruppencalls, Videoschulungen, Online-Coaching
(1) RG Finance GmbH erbringt einzelne Leistungen in sogenannten „Gruppencalls“, d.h. Online-Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern. Der Kunde ist sich bewusst, dass hierbei eine offene Kommunikation mit anderen Teilnehmern erfolgt. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses, und insbesondere auch in Formaten wie im vorstehenden Absatz 1 beschrieben, stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern umzugehen.
(3) Der Kunde erhält zwecks Teilnahme und Zugang zu Videoschulungen persönliche Zugangsdaten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung straf- und zivilrechtlich verfolgt. Die RG Finance GmbH ist berechtigt, den Zugang zu ihren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Kunden beim Zugriff auf die IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, anderweitig verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(4) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Absätze 1,2 und 3 trotz einmaliger Verwarnung ist RG Finance GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an den Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber der RG Finance GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 12 Veröffentlichung zu Referenzwecken
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass RG Finance GmbH das Mandat unter Angabe des Namens, des Logos, der Marken und sonstigem in Übereinstimmung mit dem Kunden erstelltem Werbematerial (Fotos, Videos, etc.) des Kunden sowie dem allgemeinen Inhalt des Mandats im Einklang mit bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen zu veröffentlichen. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 14 Änderung der Vertragsbedingungen
(1) RG Finance GmbH ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus nach billigem Ermessen zu ändern.
(2) Die jeweilige Änderung wird RG Finance GmbH dem Kunden in Textform bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab Bekanntgabe der Änderung widerspricht.
§ 14a Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von RG Finance GmbH maßgebend.
(2) Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein sollten, bleiben die weiteren Bestimmungen und der Vertrag zwischen RG Finance GmbH und dem Kunden davon unberührt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von RG Finance GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen RG Finance GmbH und dem Kunden ist der Sitz von RG Finance GmbH.
AGB Stand: 15.11.2024 © Vervielfältigung verboten