AGB - 01.09.2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen RG Finance GmbH, Marienstraße 43, 30171 Hannover (nachfolgend: „RG Finance“) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von RG Finance erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die RG Finance mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn RG Finance ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn RG Finance auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von RG Finance / Mitwirkung des Kunden
(1) RG Finance bietet Unternehmen die Erbringung von Dienstleistungen eines externen Chief Financial Officers (CFO) und strategischer Unternehmensberatung an. Dazu zählen insbesondere die Erstellung einer Finanzplanung, die Implementierung eines unternehmensinternen Controllings sowie die Optimierung finanzieller Prozesse. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet RG Finance dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere auch nicht das Erreichen bestimmter Kennzahlen.
(2) Die Leistungen von RG Finance untergliedern sich in sogenannte Setup- und Einrichtungsleistungen und die daran anknüpfenden eigentlichen Beratungsdienstleistungen.
(3) RG Finance erbringt nicht die Dienstleistungen eines Rechtsanwalts und/oder Steuerberaters. Sollten sich während der Beratung Fragestellungen ergeben, welche der Rechts- oder Steuerberatung unterfallen, hat der Kunde insoweit auf eigene Kosten einen Rechts- und/oder Steuerberater zu konsultieren, welcher jedoch durch RG Finance empfohlen werden kann.
(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern durch RG Finance zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch RG Finance, bleibt der Vergütungsanspruch von RG Finance unberührt.
(5) In Bezug auf die von RG Finance zu erbringenden Beratungs- und Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht RG Finance hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Bei der Erbringung der Beratungsleistungen nach dem Hauptvertrag ist RG Finance hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. RG Finance wird allerdings die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden bestmöglich berücksichtigen, sofern die Leistungserbringung nicht onlinebasiert erfolgt.
(7) Sofern die Leistungserbringung durch RG Finance online- und webbasiert erfolgt, hat der Kunde zu gewährleisten, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Diese werden dem Kunden durch RG Finance mitgeteilt.
(8) RG Finance ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung durch eine bestimmte Person ist nicht geschuldet.
(9) Sofern sogenannte Calls (Telefonate, ggf. über Videotelefonie) vereinbart und Gegenstand der Beratung durch RG Finance sind, hat der Kunde die Teilnahme an vereinbarten Terminen sicherzustellen. Eine Übertragbarkeit vereinbarter Termine auf andere Zeiträume ist ausgeschlossen.
(10) Sofern sich im Wege der Beratung die Notwendigkeit von Vorort-Terminen beim Kunden ergeben sollte, ist diese nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen RG Finance und dem Kunden. Etwaige Vorort-Termine sind separat zu vereinbaren und nach Manntagen pauschal gemäß gesonderter Vereinbarung abzurechnen. Etwaige im Zusammenhang mit entsprechenden Geschäftsreisen anfallenden Spesen trägt der Kunde. Ausgenommen ist der Strategie-Workshop, welcher auf Wunsch als Vorort-Termin vereinbart werden kann. Auch können, nach Vereinbarung, die quartalsweisen Reporting-Meetings als Vorort-Termin beim Kunden oder in den Büroräumen von RG Finance stattfinden. Sämtliche Fahrtkosten und Spesen bei Vorort-Terminen beim Kunden trägt der Kunde unter separater Abrechnung.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen RG Finance und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von RG Finance eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von RG Finance angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Rechnungsstellung durch RG Finance erfolgt zum Monatsende.
(3) Eine vom Kunden nicht binnen 5 Werktagen widersprochene Rechnung gilt als genehmigt.
(4) Die Bezahlung der Leistungen von RG Finance erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Eine RG Finance erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(5) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde RG Finance nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses kann bei RG Finance angefordert werden.
(6) RG Finance stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(7) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an RG Finance zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert der Vertrag sich jeweils zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte, insbesondere nach §§ 622, 627 BGB, sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch RG Finance beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei RG Finance eingegangen ist.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält RG Finance sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber RG Finance in Verzug, ist RG Finance GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. RG Finance wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, gegebenenfalls als Schadensersatz gegenüber dem geltend machen.
§ 7 Erfüllung
(1) RG Finance wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. RG Finance ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist RG Finance gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von RG Finance unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber RG Finance zu gewährleisten. RG Finance behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 9 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht in Bezug auf mit RG Finance geschlossene Verträge kein Widerrufsrecht zu. RG Finance gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
§ 10 Unterlagen und Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von RG Finance erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Zeichnungen, Materialien, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Bestimmungen.
(2) Das dem Kunden übertragene Nutzungsrecht nach Absatz 1 bezieht sich auch auf die Abrechnungssoftware RG Bills. Der Kunde ist berechtigt, RG Bills auch über die Vertragslaufzeit hinaus zu nutzen, sofern darüber mit dem RG Finance eine separate Lizenzvereinbarung abgeschlossen wird.
(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die RG Finance nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an RG Finance über.
(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Haftung
(1) RG Finance haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RG Finance nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet RG Finance nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
Die Parteien werden in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gegebenenfalls erforderliche Zusatzvereinbarungen (z. B. Auftragsverarbeitung, Verpflichtungserklärungen, etc.) separat abschließen. Diese sind nicht Gegenstand des Hauptvertrags und gegebenenfalls separat zu vergüten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von RG Finance maßgebend.
(2) Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein sollten, bleiben die weiteren Bestimmungen und der Vertrag zwischen RG Finance und dem Kunden davon unberührt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von RG Finance. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen RG Finance und dem Kunden ist der Sitz von RG Finance (derzeit Hannover).
AGB Stand: 01.09.2020 © Vervielfältigung verboten